Zum Leserbrief „Es gilt die Unschuldsvermutung“

Zum Leserbrief „Es gilt die Unschuldsvermutung“

Den am Mittwoch, 25.05.2023 veröffentlichten Leserbrief fanden wir sehr hilfreich. Zeigt er doch, dass weniger Informationen in der Bevölkerung ankommen, als bisher gedacht. Deshalb besteht offensichtlich ein großer Bedarf wichtige, nachprüfbare Fakten nachzureichen, um mit Halbwahrheiten und Gerüchte aufzuräumen.

Die Vorgehensweise des Bürgermeisters bei der Einstellung eines vormaligen Bauhofmitarbeiters steht berechtigterweise in der Kritik. Der Bürgermeister hat das bewusste Hintergehen von Gemeindevorstand und Gemeindevertretung bereits in mehreren Sitzungen eingeräumt. Insofern greift der Hinweis auf die Unschuldsvermutung an dieser Stelle nicht. Außerdem ist dazu in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) §70 zu lesen: “Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Gemeindevorstandes vor und führt sie aus, soweit nicht Beigeordnete mit der Ausführung beauftragt sind. Er leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte.“

Von dem Unternehmen Schneider & Zajonz Consult wurde im Jahr 2021 eine Organisationsuntersuchung der Verwaltung sowie eine Stellenbewertung durchgeführt. Sämtliche Aufgaben, ihre Erledigung und die notwendigen Personalbedarfe wurden überprüft. Am 27. Januar 2022 wurde dazu in der Sitzung der Gemeindevertretung das Ergebnis präsentiert. „In der Finanzabteilung besteht ein Personalüberhang. Im Großen und Ganzen passt die Personalstärke zu den zu erledigenden Aufgaben. Es wurde kein Bedarf für die Schaffung einer zusätzlichen Stelle festgestellt. Die Maßnahmen für den Stellenplan wurden bereits bei dessen Verabschiedung im Dezember 2021 umgesetzt. Bis heute liegt der Gemeindevertretung keine nachvollziehbare Information vor, weshalb die Beurteilung des Fachunternehmens in diesem Punkt nicht anerkannt wird. Weiterhin liegt auch zur Notwendigkeit der zusätzlichen Stelle keine nachvollziehbare Information vor. Sowohl beim Haushalts-, beim Investitions- und erst recht beim Stellenplan der Gemeinde geht es aber um nachprüfbare Fakten und diese fehlen bis heute.

Zum Bewegungsparcours und zum Bau eines Winterrasenplatzes ist festzuhalten, dass die Planungen mehrfach verändert wurden, was zu erheblichen Mehrkosten führte. Zudem wurde festgestellt, dass das beauftragte Büro überhaupt keinen Winterrasenplatz angeboten hatte, sondern einfach einen zweiten Rasenplatz. Deshalb wurde ein Fachmann für Winterrasenplätze hinzugezogen. Von Gutachten und Gegengutachten kann deshalb keine Rede sein. Vielmehr muss die Frage erlaubt sein, weshalb dem Projektverantwortlichen diese Ungereimtheiten nicht aufgefallen sind? Die Gemeindevertretung hat am 11.04.2022 beschlossen, dass der Winterrasenplatz auf der Grundlage des eingeschalteten Sachverständigenbüros gebaut werden soll. Danach soll dieses Büro über mehrere Monate lang nicht telefonisch erreichbar gewesen sein. Am 18.10. teilte der Bürgermeister auf Nachfrage dazu mit, dass die Ausschreibungsunterlagen fertiggestellt sind und die Förderung nochmals überprüft werden muss. Am 06.02.2023 teil der Bürgermeister auf Nachfrage mit, dass der Förderbescheid jetzt vorliegt und die Ausschreibung durch die beteiligten Fachbüros vorgenommen werde.

Für einen möglichen Ausbau des Joseph-Peter-Audebert-Weges wurde ein Planungsauftrag in Höhe von rund 23.000€ vergeben. Dies geschah ohne Zutun der Gemeindevertretung und alleine auf Antrag des Bürgermeisters. Erst nachdem die teure Planung vorgestellt war, wurden die Bürger nach ihrer Meinung gefragt. Diese sprachen sich mehrheitlich gegen einen Ausbau aus. Daraus ergeben sich zwei Fragen: Was wirft man jetzt der Gemeindevertretung vor, die weder mit dem Auftrag noch mit der Auftragsvergabe etwas zu tun hatte? Weshalb wird bei der Frage nach einem Ausbau des Joseph-Peter-Audebert-Weges die Mehrheitsmeinung der Anwohner akzeptiert, während sie beim Ausbau der Kornstraße oder beim Baugebiet „Am Bibliser Weg III“ ganz offensichtlich keine Rolle spielte?

Ein gewähltes Gemeindeparlament, das über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über die Erhebung von Steuern und Abgaben zu entscheiden hat, muss nun einmal alle Argumente pro und contra abwägen. Dafür sind die Gemeindevertreter gewählt worden und diese Verantwortung kann ihnen niemand abnehmen. Wenn Beschlüsse der Gemeindevertretung fehlerhaft oder gar nicht umgesetzt werden und wenn die Ausgaben aus dem Ruder zu laufen drohen, dann ist es laut Hessischer Gemeindeordnung die Pflicht der Gemeindevertreter solche Vorgänge zu hinterfragen und nachvollziehbare Antworten zu erhalten. Der interessierte Bürger sollte sich in den Sitzungen der Gremien immer selbst eine Meinung bilden und die Argumente anhören. Sich alleine aus Erzählungen oder einseitigen Berichten zu informieren wird der Wahrheit nicht gerecht.  

Der Streit um die beste Lösung

Der Streit um die beste Lösung

Sachpolitik, also der Streit um die beste Lösung ist das A und O eines gut funktionierenden Parlamentes. An die demokratisch getroffenen Entscheidungen fügt sich allerdings nahtlos die Umsetzung der Beschlüsse an. Wie soll Sachpolitik funktionieren, wenn Beschlüsse verzögert oder gar nicht umgesetzt werden? Was sind alle Recherchen sowie die Beratung und Vereinbarung auf die beste Idee wert, wenn danach nicht mehr viel passiert?

Seit Jahren fragen die Gemeindevertreter deshalb immer und immer wieder nach der Umsetzung der getroffenen Beschlüsse. Entweder folgen Antworten wie am Mittwoch, „wenn ich dazu komme erledige ich das“. (Der Beschluss wurde vor drei Monaten gefasst und es geht um das schlichte Kopieren und Verteilen der Jahresberichte der Baugenossenschaft). Oder es wird mit verkürzten Wahrheiten hantiert.

Wie kann Kommunalpolitik funktionieren, wenn demokratisch gefasst Entscheidungen nicht in angemessener Zeit oder auch gar nicht umgesetzt werden? Welchen Wert haben solche Beschlüsse und was macht das mit den Gemeindevertretern die ihre Heimatgemeinde nach vorne bringen wollen?

Wie kann Kommunalpolitik funktionieren, wenn auf fehlerhaftes Handeln keine Konsequenzen folgen? Sind Konsequenzen nicht elementarer Bestandteil z.B. bei der Kindererziehung? Weshalb soll die Forderung nach Konsequenzen einer Gemeindevertretung nicht zugestanden werden? Die Alternative zu den nun beschlossenen Konsequenzen wäre ein Rücktritt von 13 Gemeindevertretern und damit die Aufgabe des ihnen erteilten Wählerauftrages gewesen. Ob das im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gewesen wäre darf bezweifelt werden.

Antrag auf Abwahl des Bürgermeisters Rainer Bersch

Antrag auf Abwahl des Bürgermeisters Rainer Bersch

Antrag von den unterzeichnenden Mitgliedern der Gemeindevertretung

auf Abwahl des Bürgermeisters Rainer Bersch

Das Vertrauensverhältnis zwischen rund 80% der Gemeindevertreter und dem Bürgermeister ist irreparabel gestört und behindert die Entwicklung unserer Gemeinde. Das wurde schon vor Wochen und Monaten festgestellt und gipfelte in der Aufforderung des Fraktionsvorsitzenden der CDU, der Bürgermeister möge die Konsequenzen ziehen und von seinem Amt zurücktreten.

Die Nichtbeachtung des einstimmig gefassten Beschlusses der Gemeindevertretung zur Übertragung des Regiebetriebes Bauhof an die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB), stellt eine grobe Missachtung demokratisch gefasster Beschlüsse dar und widerspricht den Grundsätzen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Beschlüsse sind umzusetzen falls sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen und ihnen nicht widersprochen wird. Beides war nicht der Fall.

Für die vom Bürgermeister durchgeführte, allen Gremien der Gemeinde und sogar seinem Stellvertreter bewusst verheimlichte Stellenbesetzung, erfolgte unrechtmäßig.

Bis heute wurde die Notwendigkeit der Stelle nicht nachgewiesen.

Bis heute liegt keine Stellenbeschreibung vor.

Im gültigen Stellenplan gab es zum Zeitpunkt der erfolgten Stellenbesetzung (01.06.2023) keine freie Stelle in der Verwaltung.

Fakt ist allerdings, und das hat der Bürgermeister mehrfach selbst vorgetragen, dass er den Vorgang deshalb sämtlichen Gremien verheimlichte, weil er befürchtete keine mehrheitliche Zustimmung zu einem ordentlichen Antrag zu erhalten. Also hat er die Gremien der Gemeinde bewusst und vorsätzlich hintergangen und mit der Einstellung seines Patenkindes die Kommunalpolitik dem Vorwurf der Vetternwirtschaft ausgesetzt.

Für die Pressevertreter ist es manchmal schwer einen solch komplexen Vorgang auf Anhieb zu verstehen. Manchmal gelingt es aber auch vortrefflich. Im Groß-Rohrheimer Blatt ist heute zu lesen (Zitat: Erstmals für politischen Sprengstoff sorfte die Tatsache, dass ein Mitarbeiter des Bauhofs nicht zum KMB wechseln wollte. Dafür fand sich eine Lösung. Bürgermeister Bersch „überführte“ jenen Mitarbeiter kurzerhand in die Gemeindeverwaltung. Zitatende.

Fakt ist also einzig und allein, dass ein Bauhof-Mitarbeiter nicht zum KMB wechseln wollte und deshalb der Beschluss der Gemeindevertretung hintergangen wurde.

Ich erspare es mir an dieser Stelle weiter auf den Vorgang einzugehen, denn sehr vieles wurde bereits gesagt.

Allerdings ist festzuhalten, dass es eine ganze Reihe weiterer Verfehlungen gibt, die nicht mehr hingenommen werden können. So gibt es z.B. eine ganze Reihe nicht umgesetzter Beschlüsse der Gemeindevertretung. Seniorengerechtes, betreutes Wohnen vom 31.08.2020.

In der vorletzten Sitzung der Gemeindevertretung hinterfragten wir die Vermietungen der gemeindeeigenen Wohnungen. In seiner Antwort führte der Bürgermeister aus, dass eine der Wohnungen rund 6 Jahre leer stand. Bei dem im dortigen Haus üblichen Mietzins, hätte die Gemeinde in diesen 6 Jahren etwas über 10.000 Euro vereinnahmt. Wie bezeichnet man einen solchen Einnahmeausfall? Verschludern oder Veruntreuen von Gemeindevermögen? Vor einigen Jahren gab es einen weiteren Ausfall in einer Größenordnung von rund 18.000 Euro.

Der absolute Skandal ist allerdings die Untätigkeit des Bürgermeisters in Sachen Entschädigungszahlungen für die Trockenheitsschäden im Gemeindewald. Fast 10 Jahre ist in dieser Sache nichts geschehen und man muss befürchten, dass die seinerzeit angebotene Entschädigung in Höhe von rund 500.000€ verjährt ist. Mittlerweile wird jetzt eine weitaus höhere Entschädigung genannt. Doch niemand kann uns bis heute sagen, ob damit überhaupt gerechnet werden kann. Und wenn wir den Bürgermeister nicht wiederholt auf diese Sache hingewiesen hätten, wäre auch diese Info nicht erfolgt.

Das waren jetzt nur drei weitere Beispiele, weshalb das Vertrauen in eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister nicht mehr gegeben ist.

Wer glaubt, dass unsere Fraktionsmitglieder den Abwahlantrag aus einer Bierlaune heraus unterzeichnet hätten, der versteht offensichtlich nicht viel von der Verantwortung der Gemeindevertreter für ihre Heimatgemeinde und ihre Bürger.

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 28.03.2023 wurde Entwurf des Haushaltsplans 2023 vorgelegt. Die Form und insbesondere der Vorbericht stellen eine deutliche Vereinfachung für die Beratungen in den Ausschüssen dar und gerne wiederhole ich den Dank, den ich den Mitarbeitern bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ausgesprochen habe heute nochmal.

Gewünscht hätten wir uns endlich auch einmal eine Haushaltsrede unseres Bürgermeisters. 

Gefangen im Endlos-Streit?

Gefangen im Endlos-Streit?

Seit über einem halben Jahr schwelt nun schon der Streit zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung. Noch am 10.03.2023 war der Landrat der Meinung, dass die Probleme in Groß-Rohrheim gelöst werden müssen. Wenige Tage später erfolgte dann doch eine Einladung für Bürgermeister, Gemeindevorstand und Gemeindevertretung zum Gespräch nach Heppenheim. Einmal mehr wurde die Sichtweise der Kommunalaufsicht zur erfolgten Umsetzung eines Mitarbeiters vom Bauhof in die Verwaltung deutlich. Deutlich wurde aber auch, dass man in Bezug auf die Auswahl der betreffenden Person als auch hinsichtlich der gesamten Vorgehensweise anders gehandelt hätte als es vom Bürgermeister umgesetzt wurde.

Und auch was den Widerspruch zur Durchführung des Maimarktes betrifft, erfolgte eine Aussage, dass möglicherweise gar nichts geschehen wäre, hätte man den Maimarkt einfach stattfinden lassen. Sehr wahrscheinlich ist dieses Szenario schon alleine deshalb, weil die Gemeindevertretung am 07.03.2023 ohne eine einzige Gegenstimme beschlossen hatte den Maimarkt durchzuführen.

Damit sind wir dann auch bei einem in den letzten Wochen oft gehörten Kritikpunkt. „Die Fraktionen sollen aufhören zu streiten, damit es in Groß-Rohrheim endlich wieder vorangeht. Durch den Streit wird die Entwicklung unserer Gemeinde blockiert“. Richtig ist allerdings, dass überhaupt keine Blockade durch die Fraktionen in der Gemeindevertretung stattfindet.

Einstimmig wurde am 28.03.2023 beschlossen, dass die Gemeindebücherei umgehend wieder geöffnet wird. Die ungerechtfertigte und überflüssige Schließung der Bücherei hat alleine der Bürgermeister zu verantworten.

Der Entwurf des Haushaltsplans 2023 wurde vom Bürgermeister erst am 28.03.2023 in die Gemeindevertretung eingebracht. Diese hat den Haushaltsplan direkt zur umgehenden Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Für die fünfmonatige Verzögerung (in früheren Jahren erfolgte die Einbringung im Oktober oder November) ist alleine der Bürgermeister verantwortlich.

Mit großer Mehrheit wurde am 11.04.2022 von der Gemeindevertretung beschlossen, dass der Winterrasenplatz gebaut werden soll. Am 28.03.2023 informierte der Bürgermeister darüber, dass bis dato noch nicht einmal die Ausschreibung erfolgte! Auch bezüglich des schon vor langer Zeit beschlossenen Bewegungsparcours passiert nichts.

Nur kurz sei hier an das Thema „Entschädigungszahlungen für die Grundwasserschäden im Groß-Rohrheimer Wald“ erinnert. Mindestens acht Jahre lang war das in Vergessenheit geraten und erst seit unseren ständigen Nachfragen wird etwas unternommen. Abschließend soll noch auf den gemeinsamen Antrag von SPD und Bürger für Groß-Rohrheim hingewiesen werden, mit dem die Rechtmäßigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrages geprüft werden sollte. Die Prüfung sollte beim Hessischen Städte- und Gemeindebund erfolgen. Bekanntlich legte der Bürgermeister Widerspruch gegen den Beschluss der Gemeindevertretung ein. Auf Nachfrage teilte der Bürgermeister am 28.03. 2023 mit, dass er den Arbeitsvertrag trotz seines Widerspruches zwischenzeitlich an den Hessischen Städte- und Gemeindebund zur Prüfung geschickt hat. Verstehen muss man das nicht.

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