Badestelle am Kiesloch. Aktueller Stand.
Interessant ist die Beantwortung der Frage, weshalb erst jetzt Bewegung in die Sache gekommen ist, nachdem wir eine Sondersitzung beantragt hatten und eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss im Raum stand. Ganz einfach: Weil der frühere Bürgermeister nichts, aber auch gar nicht unternommen hat um dem Wunsch von rund 400 Bürgerinnen und Bürgern die mit ihrer Unterschrift für eine Öffnung des Badesees plädiert hatten nachzukommen. Gemeindevertretung und Öffentlichkeit wurden fast vier Jahre für dumm verkauft und hingehalten.
Klar muss sein, es ist noch ein weiter Weg ist bis eine tragbares Konzept für eine Badestelle ausgearbeitet ist und selbstverständlich kann die Umsetzung eines Konzeptes auch noch an den Auflagen und Kosten scheitern. Immerhin gibt es jetzt nach der 180 Gradwende des Regierungspräsidiums und der Firma Omlor erstmals überhaupt die Möglichkeit ein Konzept auszuarbeiten.
T i s c h v o r I a g e für die Sitzung der Gemeindevertretung am 04.09.2025 zum ToP 2: -Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Kiesgrube sowie den weiteren Abbau im Bestand“
Aussagen des RP Darmstadt im Vorfeld der Sitzung der GV am O4.O9.2025 zu einer
möglichen Genehmigung einer Badestelle am Kiessee:
Eine Badenutzung im Hinblick auf den parallelen Abbaubetrieb wäre aus Sicht der oberen
Wasserbehörde mit dem Abbaubetrieb vereinbar, wenn zum einen ein ausreichender
Sicherheitsabstand, eine entsprechende Böschungsneigung und ein konkretisiertes
Sicherheitskonzept in Form von Bademeister, Rettungsboot, Sicherheitsabsperrungen im
Wasser, Megafon und Aussichtsplattform vorgelegt wird. Die obere Wasserbehörde kann
nur die flächenmäßige Nutzungsmöglichkeit für einen Badebetrieb schaffen, indem diese
Bereich aus der Planfeststellung entlassen wird. Die Belange der Bauaufsichtsbehörde, also
die baurechtliche Zulässigkeit und die Belange der Naturschutzbehörde betreffend
Rekultivierungsanforderungen sind ggfls. noch zu berücksichtigen.
Beim durchaus vergleichbaren Strandbad in Rodgau wurde vermutlich (hier wurde der
Abbaubetrieb bergrechtlich genehmigt) ein Sicherheitskonzept vorgelegt, dass eine
Badenutzung parallel zum bestehenden Abbaubetrieb zulässt. Sofern im vorliegenden Fall
vergleichbare Sachverhalte vorliegen, wäre die Verwaltung nach dem
Gleichbehand lungsgrundsatz i.S.d. Art.3 GG bei der Bescheidung eines entsprechenden
Antrages gebunden.
Es liegt insofern an der Kommune Groß-Rohrheim zusammen mit der Firma Omlor als
Betreiberin ein entsprechendes Sicherheitskonzept für die Badenutzung sowie die sonstigen
erforderlichen Unterlagen für die Anderung des Planfeststellungsbeschlusses vorzulegen und
die Änderung über die Betreiberin zu beantragen
Aussagen der Firma Omlor im Vorfeld der Sitzung der GV am O4.O9.2025 zu einer
möglichen Antragsstellung zur Genehmigung einer Badestelle am Kiessee:
- Die Verantwortlichkeit und insb. die Verkehrssicherungspflicht für die (wie auch
immer am Ende definierte) Bademöglichkeit liegt nicht bei der Fa. Omlor, d.h. auch,
dass das Baden offiziell zugelassen werden müsste. - Es muss allen Beteiligten klar sein, dass die zunächst ausgewählte Badestelle am
gewählten Standort voraussichtlich nur vorrübergehend ist und im Verlauf des
Abbaus verlegt werden müsste (in 10-20.lahren) (-> Die Badestelle darf die
Rohstoffgewinnung nicht behindern). - Die Herstellungskosten für die vorübergehende Badestelle (Strand +
Absperreinrichtungen ) liegen nicht bei der Fa. Omlor.