Schaffung einer Badestelle

Schaffung einer Badestelle

Chronologie der Beratungen, Abstimmungen und Informationen

DatumGremiumFeststellung
08.08.2020Sperrung des Badesees
09.04.2021Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen: Baden und Baggern ist gleichzeitig möglich und  zulässig. Dazu sind klare Regeln und Vorgaben notwendig.
20.07.2021GeVerHerr Dr. Kopper (Fa. Omlor) ist nicht grundsätzlich gegen die Ausweisung einer Badestelle. Er könne sich vorstellen, dass eventuell die Möglichkeit besteht, am nördlichen Ufer eine Badestelle einzurichten.
Nov 21GeVerInformelle Anfrage der Fa. Omlor zur möglichen Zulassung eines Badebetriebes 
Dez 21GeVerAntwort des RP DA ohne rechtlichen Charakter auf die Anfrage von Omlor: Artenschutzrechtliche Belange sprechen gegen die Wiederaufnahme der Nutzung der Liegewiese mit Bademöglichkeit
20.07.2022GeVerDem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Freie Wähler-Bürger für Groß-Rohrheim wird zugestimmt,  wonach am Groß-Rohrheimer Kiesloch eine Badestelle ausgewiesen werden soll. Der Gemeindevorstand wird be- auftragt, mit der Fa. Omlor eine geeignete Fläche unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für Bäderstätten sowie den Vorgaben für Anlagen und Naturschutz zu suchen. Die Ergeb-  nisse sind der Gemeindevertretung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
08.09.2022HuFDie Anfrage des Ausschussvorsitzenden WÖ zur Ausweisung einer Badestelle am Kiesloch…wird vom Bürgermeister  beantwortet. In der kommenden Woche werden erste Gespräche mit der Fa. Omlor bezüglich der Beantragung  einer Badestelle beim RP in Darmstadt stattfinden.
18.10.2022DBUDie Anfrage der Ausschussvorsitzenden JP, ob es neue Erkenntnisse zum Thema „Ausweisung einer Badestelle“  gibt wurde von der Verwaltung verneint.
28.03.2023GeVerBericht aus dem Gemeindevorstand: Mit der Fa. Omlor, den Fraktionsvorsitzenden und dem Gemeindevertreter- vorsitzenden wird das weiztere Vorgehen besprochen. Hierzu wird vereinbart, von einem Plan ungsbüro eine  Kostenschätzung für das Antragsverfahren zur Ausweisung einer Badestelle anzufordern. Die weitere Beratung  wird bis zur Vorlage der Kostenschätzung zurückgestellt.
09.05.2023DBUBeratung des Antrags der Fa. Omlor zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem See). Herr Strauß (Fa. Omlor) siehtdurch die Errichtung der Anlage keinen Hinderungsgrund für eine Genehmigung zur Errichtung der gewünschten
Badestelle am See.
11.05.2023HuFEs wird beschlossen der Gemeindvertretung zu empfehlen, dem Antrag der Fa. Omlor zuzustimmen. Die Zu- stimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass einer Genehmigung für eine schwimmende PV-Anlage kein  Hinderungsgrund für eine Genehmigung zur Errichtung einer geplanten Badestelle an der Kiesgrube darstellt.
24.05.2023GeVerGleicher Beschluss wie in der Sitzung des HuF am 11.05.2023 (17 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen)
12.03.2024DBUDie Ausschussvorsitzende bittet den Bürgermeister um kurzen Sachstand zu den nachstehenden Punkten (u.a. Badestelle: Noch im März 2024 wird hierzu ein Behördentermin stattfinden.
11.07.2024GeVer„Die Zustimmung zu dem Antrag der Firma Alois Omlor GmbH erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Antragsteller  vor Beginn des Abbaus auf den im Antrag benannten Grundstücken eine genehmigungsfähige Planung zur  Schaffung einer Bademöglichkeit vorlegt. Deren Realisierung darf nicht an das Ende des Kiesabbaus verschoben werden, vielmehr soll sie innerhalb von zwei Jahren nach Abbaubeginn möglich sein.
22.05.2024GeVerBgm Krug informiert über ein Gespräch beim RP in DA und zitiert aus einer Mail zur Einschätzung der oberen
Wasserbehörde.“Als Ergebnis kann festgejalten werden, dass die Risiken aus dem laufenden und dem beantragten
Tagebaubetrieb für einen parallelen Badebetrieb als zu groß eingestuft werden. Daher kann von dem derzeitigen
Verbot einer parallelen Badenutzung nicht und auch im Falle der Erweiterung nicht abgewichen werden.
06.11.2024GeVerMitteilungen und Anfragen: Wie ist die weitere Vorgehensweise in der Sache „Schaffung einer Badestelle“? Antwort: Zum Genehmigungsverfahren „Erweiterung Kiesloch Omlor“ teil das RP Darmstadt mit, dass demnächst mit der Abwägung begonnen wird. Das Ergebnis wird der Gemeindevertretung mitgeteilt.
15.05.2025GeVerUnter Hinweis auf die Informationen vom 22.05.2024 und vom 06.11.2024 werden folgende Fragen gestellt:  Wie ist das Ergebnis des Regierungspräsidiums? Wann wird dieses den Gemeindevertretern mitgeteilt? Wie ist die weitere Vorgehensweise? Wurde die Interessengemeinschaft informiert? Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über das Ergebnis informiert? Antwort des BGM: Bislang gibt es keine neuen Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt. Ein Bescheid zur Genehmigung liegt bislang nicht vor.
DBU: Ausschuss für Dorfentwicklung, Bau- und Umweltfragen
HuF: Haupt und Finanzausschuss
GeVer: Gemeindevertretung

Sondersitzung der Gemeindevertretung

Sondersitzung der Gemeindevertretung

Seit der überflüssigen Schließung der von der Gemeinde hergestellten und Jahrzehnte betriebenen Liegewiese an der Kiesgrube Omlor sowie dem zeitgleich ausgesprochenen generellen Badeverbot, engagieren wir uns für die Schaffung eines Naturbades bzw. einer Badestelle. Dazu hatte die gutachterliche Stellungnahme der „Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“ schon im April 21 bestätigt, dass das unter bestimmten Bedingungen möglich sei. Auch bei einem zeitgleichem Abbau von Kies und Sand. Fraktion und Vorstand hatten dazu beispielweise den Baggersee in Gimbsheim besucht und mit dem dortigen Bürgermeister Gespräche geführt.

Die Empfehlungen der vorgenannten Gesellschaft wurden vom früheren Verwaltungschef allerdings negiert und ganz offensichtlich nicht weiterverfolgt, obwohl bei einer Unterschriftenaktion zwischenzeitlich rund 400 Bürgerinnen und Bürger für die Schaffung einer Badestelle unterschrieben hatten. Nichtbeachtet wurden auch die Anläufe der mittlerweile gegründeten Interessengemeinschaft Badesee sowie eine Demonstration von rund 60 Bürgerinnen und Bürgern direkt an der Absperrung des Sees. Bei mehreren parlamentarischen Anläufen verschiedener Fraktionen im Gemeindeparlament wurde sowohl vom Bürgermeister als auch vom Betreiber des Abbaus stets betont, dass man sich Gedanken über die Schaffung einer Badestelle macht. So steht beispielsweise in einem Protokoll einer Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2021 „…Omlor erklärt sich bereit, die Gemeinde bei der Beantragung einer Badestelle beim Regierungspräsidium zu unterstützen“. Im Juli 2022 wurde der Bürgermeister sogar ganz offizielle und per Beschluss beauftragt, gemeinsam mit Omlor eine geeignete Fläche für eine Badestelle zu suchen.

Wie wir heute wissen ist nichts dergleichen passiert. Gemeindevertretung und Bürger wurden an der Nase herumgeführt. Das Regierungspräsidium hat sich beim jetzt vorliegenden Planfeststellungsbeschluss auf die Aussage beschränkt, „dass die Schaffung einer Badestelle nicht tauglicher Antragsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens sei“. Daneben wurde erneut auf die bestehenden Gefahren verwiesen.

Da der Fristablauf für Stellungnahmen zum Planfeststellungsbeschluss auf den 08.09. festgesetzt wurde, die Gemeindevertretung jedoch erst am 10.09. wieder tagt und eine Stellungnahme an diesem Tag ohne Wirkung bliebe, wurde von unserer Fraktion mit Unterstützung der Gemeindevertreterin Karin Schranz eine öffentliche Sondersitzung der Gemeindevertretung beantragt. Diese findet am Donnerstag, 04.09.2025 um 18:30 Uhr im Rathaus statt. Wir würden uns über viele Zuhörer freuen!

Freie Wähler-Bürger für Groß-Rohrheim kämpfen für eine Badestelle

Freie Wähler-Bürger für Groß-Rohrheim kämpfen für eine Badestelle

Immer wieder ist zu hören oder zu lesen, wie wichtig den Behörden und erst recht der Politik, die Meinungen betroffener Bürgerinnen und Bürger sind. In der Praxis sieht das leider oft ganz anders aus. Jüngstes Beispiel ist die am 23.07.2025 erfolgte Zustimmung des Regierungspräsidiums Darmstadt zu den Ausbauplänen der Firma Omlor in Groß-Rohrheim. Omlor beantragte die Erweiterung der bestehenden Kiesgrube um rund 14 Hektar., was in etwa der Größe von 20 Fußballfeldern entspricht. Sowohl auf der neuen Fläche als auch auf einem Teil der bestehenden Kiesgrube soll bis zu einer Tiefe von 60 Metern Kies und Sand abgebaut werden.

Die Gemeindevertretung hatte dazu am 11.07.2024 auf Antrag der Freie Wähler-Bürger für Groß-Rohrheim mit großer Mehrheit den nachfolgenden Beschluss gefasst: „„Die Zustimmung zu dem Antrag der Firma Alois Omlor GmbH erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Antragsteller vor Beginn des Abbaus auf den im Antrag benannten Grundstücken eine genehmigungsfähige Planung zur Schaffung einer Bademöglichkeit an der Kiesgrube vorlegt. Deren Realisierung darf nicht an das Ende des Kiesabbaus verschoben werden, vielmehr soll sie innerhalb von ca. zwei Jahren nach Abbaubeginn möglich sein.“ Die Wählergemeinschaft möchte damit dem großen Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen, dass in der viele Jahrzehnte als Badesee genutzten Kiesgrube in absehbarer Zeit das Baden wieder möglich wird. Beispiele in der näheren und weiteren Umgebung sind Beweis dafür, dass Bagger- und Badebetrieb möglich sind und sich nicht gegeneinander ausschließen. Das Angebot des Betreibers, dass am Ende des Kiesabbaus möglichweise eine Badestelle eingerichtet werden könnte, ist für die Freie Wähler-Bürger für Groß-Rohrheim keine Option. Schließlich soll der Abbau 20 oder 25 Jahre lang dauern.

Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass in der jetzt veröffentlichten Genehmigung des Darmstädter Regierungspräsidiums nicht ein Wort zu der einschränkenden Stellungnahme der Gemeindevertretung enthalten ist. Bürgernähe sieht anders aus! In der Zeit vom 20.08. bis zum 03.09. liegt der Planfeststellungsbeschluss im Groß-Rohrheimer Rathaus öffentlich aus. Außerdem ist er auf der Website des Regierungspräsidiums einsehbar. Wir werden prüfen, ob Widerspruch gegen den Planfeststellungsbescheid möglich ist und diesen bis zum Ende der Offenlegungsfrist auch einlegen.  Auf jeden Fall werden wir weiter für eine Badestelle in Groß-Rohrheim kämpfen.

Ein weiterer Logistiker im Groß-Rohrheimer Industriegebiet

Ein weiterer Logistiker im Groß-Rohrheimer Industriegebiet

In den vergangenen Jahren hatte sich eine deutliche Mehrheit der Gemeindevertreter sehr deutlich gegen die weitere Ansiedlung von Unternehmen aus dem Bereich der Logistik angesprochen. Als Hautargumente wurden dabei der sehr große Flächenverbrauch bei relativ geringen Gewerbesteuereinnahmen angeführt. Insofern waren die Gemeindevertreter überrascht, als vor etwa zwei Jahren Baupläne für eine weitere Logistikhalle vorgelegt wurden. Fragen zur Verkehrssicherheit zu dem am Firmengelände vorbeiführenden Rad- und Wanderweg blieben bislang unbeantwortet. Auch zu Fragen hinsichtlich der Haftung bei eventuellen Schäden am Weg sowie an der sehr schmalen Schücostraße gab es keine Antwort. In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung versprach Bürgermeister Krug sich weiter um dieses Thema zu kümmern, was wir sehr begrüßen.

Deutlich weniger gefällt uns, wie sich die mit der Errichtung der Logistikhalle beauftragten Unternehmen mit dem von Ihren Fahrzeuge verursachten Verschmutzungen des Radweges umgehen. Mehrfach haben wir die Verschmutzungen dem Ordnungsamt angezeigt und darum gebeten, dass der Verursacher jeweils zeitnah, also spätestens am Feierabend um die Beseitigung von Schottersteinen und Sand vom Rad- und Wanderweg kümmert. Vielleicht sollte sich aber auch der künftige Mieter der Logistikhalle darum kümmern!

Bei der Wahrheit bleiben!

Bei der Wahrheit bleiben!

Zum Bericht der CDU auf deren Homepage zur Aussage:

„…wir wurden aus dem Gemeindevorstand gewählt…“

Kommunalwahl 2016 – Nachdem das Wahlergebnis feststand, gab es einen Antrag in der Gemeindevertretung, die Anzahl der Gemeindevorstandssitze von 5 auf 4 zu reduzieren, der mehrheitlich Zustimmung fand.

Die dazu gelieferte Begründung: Einsparung von Sitzungsgeldern (in Summe round about 1.000 €).

Erfolg dieses demokratischen Beschlusses: Der 2. Sitz der BfGR im Gemeindevorstand wurde gestrichen (2 SPD – 1 CDU – 1 BfGR).

Kommunalwahl 2021 – Nach Auszählung der Wählerstimmen herrschte großes Erstaunen, bei weiterhin 4 Gemeindevorstandssitzen erhielt die CDU auf Grund der geringeren Anzahl der erreichten Wählerstimmen und das zusätzliche erstmalige Antreten einer weiteren Fraktion bei der Kommunalwahl 2021, keinen Sitz mehr im Gemeindevorstand (2 SPD – 1 BfGR – 1 LiGR).

Diese Aussage der CDU, sie sei aus dem Gemeindevorstand gewählt worden, entspricht daher nicht den Tatsachen.

Fazit: Wer andern eine Grube gräbt, fällt manchmal selbst hinein.

Glasfaserausbau in Groß-Rohrheim auf unbestimmte Zeit verschoben

Glasfaserausbau in Groß-Rohrheim auf unbestimmte Zeit verschoben

Im Frühjahr 2022 fand die Markterkundung der Deutschen Glasfaser GmbH (DG) bezüglich einer möglichen Versorgung der Gemeinde mit Glasfaser statt. Wenige Monate später war die von der DG vorgegebene Quote erreicht und am 16.08. war in der Presse zu lesen, dass der Breitbandanschluss zügig vorangetrieben wird. Nach Vertragsunterzeichnung durch rund ein Drittel der Grundstücksbesitzer bzw. Mieter in Groß-Rohrheim fanden die Begehungen der Grundstücke mit entsprechender Protokollierung statt. Anschließend passierte allerdings nicht mehr viel. Bereits im Frühjahr und Sommer vergangenen Jahres gab es von Seiten der Freien Wähler-Bürger für Groß-Rohrheim entsprechende Nachfragen hinsichtlich der ärgerlichen Verzögerungen. Eine verlässliche Antwort war der DG jedoch nicht zu entlocken. Zum Jahreswechsel berichtete der Bürgermeister von einer Info der DG auf einen Baubeginn im Februar diesen Jahres. Doch auch dieser Termin wurde nicht eingehalten. Nun verfolgt die Deutsche Glasfaser offensichtlich einen Rückzug auf Raten, denn der Ausbautermin wird gemäß einer Info der Gemeindeverwaltung auf unbestimmte Zeit verschoben.

Berechtigterweise stellt sich jetzt die Frage nach dem weiteren Vorgehen zu den abgeschlossenen Verträgen? Auf Rückfrage beim Verbraucherschutz Hessen wurde von auf die Website https://www.verbraucherzentrale-hessen.de verwiesen. In die Suchfunktion einfach den Begriff „Glasfaser“ eingeben und man erhält detaillierte Informationen was zu tun ist bzw. wie die rechtliche Situation aussieht. Bei Fragen ist die Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 069-9720900 von 10-16:00 Uhr zu erreichen.

Fragen zum geplanten Logistikzentrum

Fragen zum geplanten Logistikzentrum

Mitte Februar erfolgte eine Presseveröffentlichung, wonach die Firma Aurelis Real Estate im Industriegebiet in Groß-Rohrheim bis zum 2. Quartal 2026 ein rund 30.000 Quadratmeter großes Logistikzentrum inkl. Büroanteil errichten wird. Es war weiter zu lesen, dass die Gemeinde dem Bauvorhaben nicht zugestimmt hat. Die erforderliche Genehmigung wurde von der Kreisverwaltung Bergstraße erteilt. Die Fraktion der FW-Bürger für Groß-Rohrheim in der Gemeindevertretung ist über diese Vorgehensweise sehr verwundert und hat dazu den Gemeindevorstand um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:

  1. Mit welchem zusätzlichen PKW- und LKW-Verkehr ist bei Inbetriebnahme des Logistikzentrums zu rechnen?
  2. Ist es richtig, dass die Zufahrt zum künftigen Logistikzentrum alleine über die Schücostraße und über den die Schücostraße begleitenden Radweg erfolgen soll? Wo genau soll die Einfahrt gebaut werden?
  3. Durch den zusätzlichen Fahrzeugverkehr ist mit einer Erhöhung der Verkehrsgefährdung zu rechnen. Mit welchen Maßnahmen, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer soll dieser Verkehrsgefährdung begegnet werden?
  4. Ist die betreffende Straße sowie die im Anschluss befindliche Einmündung und der Kreisverkehr in der Lage den zusätzlichen Verkehr problemlos aufzunehmen oder sind bauliche Veränderungen erforderlich?
  5. Inwiefern ist davon auszugehen, dass durch das erhöhte Verkehrsaufkommen mit Schäden an der relativ schmalen Schücostraße (ohne befestigte Bankette) sowie am Radweg zu rechnen ist und wer trägt die Kosten für eventuell erforderliche Reparaturarbeiten?

„Für die FW-Bürger für Groß-Rohrheim ist es zunächst sehr befremdlich, dass die Kreisverwaltung über die Köpfe der Gemeinde Groß-Rohrheim hinweg grünes Licht für das Bauvorhaben gegeben hat, obwohl eine ganze Reihe von Fragen noch offen ist. Mit der viel zitierten „Kommunalen Selbstverwaltung“ ist diese Vorgehensweise nur schwer in Einklang zu bringen“, so die Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden Walter Öhlenschläger.

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung

Aus der Sitzung der Gemeindevertretung

Wir hatten beantragt, dass die Verkehrssicherheit am Radweg nach Klein-Rohrheim, also in Höhe der Einmündung des Zubringers von der B44neu zur B44alt, erhöht wird. Die wuchernden Hecken zurückzuschneiden war da nur ein Thema. Uns ging es allerdings insbesondere um die Beleuchtung der Gefahrenstelle in der Dämmerung. In anderen Kommunen hat man dazu Solarleuchten aufgestellt und gute Erfahrungen gemacht. Die Gemeindevertreter der LiGR waren allerdings der Meinung, dass unser Antrag unzulässig sei und wir uns nicht um dieses Thema kümmern dürfen. Glücklicherweise wurde das von unserem Bürgermeister richtig gestellt und unser Prüfantrag erhielt auch eine Mehrheit.

Ähnlich verhielt es sich mit unserem 2. Antrag, dass im Rathaus ein Passbildsystem angeschafft wird und es bei der Neuausstellung von Reisepässen und Personalausweisen künftig nicht mehr notwendig wird dafür extra ein Fotostudio aufzusuchen. Auch diesen Antrag wollten die LiGR mit dem Hinweis auf nicht-Zuständigkeit von der Tagesordnung kippen, was aber ebenfalls nicht funktionierte. Vielleicht sollen wir künftig bei den LiGR nachfragen, was wir dürfen und was nicht! Der Bürgermeister berichtete dann, dass die Verwaltung kurz vor der Sitzung eine Information aus Wiesbaden erhielt, wonach alle Kommunen einen solchen Passbildautomaten anschaffen müssen.

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