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Month: September 2025

Badestelle am Kiesloch. Aktueller Stand.

Badestelle am Kiesloch. Aktueller Stand.

Interessant ist die Beantwortung der Frage, weshalb erst jetzt Bewegung in die Sache gekommen ist, nachdem wir eine Sondersitzung beantragt hatten und eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss im Raum stand. Ganz einfach: Weil der frühere Bürgermeister nichts, aber auch gar nicht unternommen hat um dem Wunsch von rund 400 Bürgerinnen und Bürgern die mit ihrer Unterschrift für eine Öffnung des Badesees plädiert hatten nachzukommen. Gemeindevertretung und Öffentlichkeit wurden fast vier Jahre für dumm verkauft und hingehalten.

Klar muss sein, es ist noch ein weiter Weg ist bis eine tragbares Konzept für eine Badestelle ausgearbeitet ist und selbstverständlich kann die Umsetzung eines Konzeptes auch noch an den Auflagen und Kosten scheitern. Immerhin gibt es jetzt nach der 180 Gradwende des Regierungspräsidiums und der Firma Omlor erstmals überhaupt die Möglichkeit ein Konzept auszuarbeiten.

T i s c h v o r I a g e für die Sitzung der Gemeindevertretung am 04.09.2025 zum ToP 2: -Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Kiesgrube sowie den weiteren Abbau im Bestand“


Aussagen des RP Darmstadt im Vorfeld der Sitzung der GV am O4.O9.2025 zu einer
möglichen Genehmigung einer Badestelle am Kiessee:


Eine Badenutzung im Hinblick auf den parallelen Abbaubetrieb wäre aus Sicht der oberen
Wasserbehörde mit dem Abbaubetrieb vereinbar, wenn zum einen ein ausreichender
Sicherheitsabstand, eine entsprechende Böschungsneigung und ein konkretisiertes
Sicherheitskonzept in Form von Bademeister, Rettungsboot, Sicherheitsabsperrungen im
Wasser, Megafon und Aussichtsplattform vorgelegt wird. Die obere Wasserbehörde kann
nur die flächenmäßige Nutzungsmöglichkeit für einen Badebetrieb schaffen, indem diese
Bereich aus der Planfeststellung entlassen wird. Die Belange der Bauaufsichtsbehörde, also
die baurechtliche Zulässigkeit und die Belange der Naturschutzbehörde betreffend
Rekultivierungsanforderungen sind ggfls. noch zu berücksichtigen.
Beim durchaus vergleichbaren Strandbad in Rodgau wurde vermutlich (hier wurde der
Abbaubetrieb bergrechtlich genehmigt) ein Sicherheitskonzept vorgelegt, dass eine
Badenutzung parallel zum bestehenden Abbaubetrieb zulässt. Sofern im vorliegenden Fall
vergleichbare Sachverhalte vorliegen, wäre die Verwaltung nach dem
Gleichbehand lungsgrundsatz i.S.d. Art.3 GG bei der Bescheidung eines entsprechenden
Antrages gebunden.
Es liegt insofern an der Kommune Groß-Rohrheim zusammen mit der Firma Omlor als
Betreiberin ein entsprechendes Sicherheitskonzept für die Badenutzung sowie die sonstigen
erforderlichen Unterlagen für die Anderung des Planfeststellungsbeschlusses vorzulegen und
die Änderung über die Betreiberin zu beantragen

Aussagen der Firma Omlor im Vorfeld der Sitzung der GV am O4.O9.2025 zu einer
möglichen Antragsstellung zur Genehmigung einer Badestelle am Kiessee:

  1. Die Verantwortlichkeit und insb. die Verkehrssicherungspflicht für die (wie auch
    immer am Ende definierte) Bademöglichkeit liegt nicht bei der Fa. Omlor, d.h. auch,
    dass das Baden offiziell zugelassen werden müsste.
  2. Es muss allen Beteiligten klar sein, dass die zunächst ausgewählte Badestelle am
    gewählten Standort voraussichtlich nur vorrübergehend ist und im Verlauf des
    Abbaus verlegt werden müsste (in 10-20.lahren) (-> Die Badestelle darf die
    Rohstoffgewinnung nicht behindern).
  3. Die Herstellungskosten für die vorübergehende Badestelle (Strand +
    Absperreinrichtungen ) liegen nicht bei der Fa. Omlor.

Schaffung einer Badestelle

Schaffung einer Badestelle

Chronologie der Beratungen, Abstimmungen und Informationen

DatumGremiumFeststellung
08.08.2020Sperrung des Badesees
09.04.2021Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen: Baden und Baggern ist gleichzeitig möglich und  zulässig. Dazu sind klare Regeln und Vorgaben notwendig.
20.07.2021GeVerHerr Dr. Kopper (Fa. Omlor) ist nicht grundsätzlich gegen die Ausweisung einer Badestelle. Er könne sich vorstellen, dass eventuell die Möglichkeit besteht, am nördlichen Ufer eine Badestelle einzurichten.
Nov 21GeVerInformelle Anfrage der Fa. Omlor zur möglichen Zulassung eines Badebetriebes 
Dez 21GeVerAntwort des RP DA ohne rechtlichen Charakter auf die Anfrage von Omlor: Artenschutzrechtliche Belange sprechen gegen die Wiederaufnahme der Nutzung der Liegewiese mit Bademöglichkeit
20.07.2022GeVerDem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Freie Wähler-Bürger für Groß-Rohrheim wird zugestimmt,  wonach am Groß-Rohrheimer Kiesloch eine Badestelle ausgewiesen werden soll. Der Gemeindevorstand wird be- auftragt, mit der Fa. Omlor eine geeignete Fläche unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens der Deutschen Gesellschaft für Bäderstätten sowie den Vorgaben für Anlagen und Naturschutz zu suchen. Die Ergeb-  nisse sind der Gemeindevertretung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
08.09.2022HuFDie Anfrage des Ausschussvorsitzenden WÖ zur Ausweisung einer Badestelle am Kiesloch…wird vom Bürgermeister  beantwortet. In der kommenden Woche werden erste Gespräche mit der Fa. Omlor bezüglich der Beantragung  einer Badestelle beim RP in Darmstadt stattfinden.
18.10.2022DBUDie Anfrage der Ausschussvorsitzenden JP, ob es neue Erkenntnisse zum Thema „Ausweisung einer Badestelle“  gibt wurde von der Verwaltung verneint.
28.03.2023GeVerBericht aus dem Gemeindevorstand: Mit der Fa. Omlor, den Fraktionsvorsitzenden und dem Gemeindevertreter- vorsitzenden wird das weiztere Vorgehen besprochen. Hierzu wird vereinbart, von einem Plan ungsbüro eine  Kostenschätzung für das Antragsverfahren zur Ausweisung einer Badestelle anzufordern. Die weitere Beratung  wird bis zur Vorlage der Kostenschätzung zurückgestellt.
09.05.2023DBUBeratung des Antrags der Fa. Omlor zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem See). Herr Strauß (Fa. Omlor) siehtdurch die Errichtung der Anlage keinen Hinderungsgrund für eine Genehmigung zur Errichtung der gewünschten
Badestelle am See.
11.05.2023HuFEs wird beschlossen der Gemeindvertretung zu empfehlen, dem Antrag der Fa. Omlor zuzustimmen. Die Zu- stimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass einer Genehmigung für eine schwimmende PV-Anlage kein  Hinderungsgrund für eine Genehmigung zur Errichtung einer geplanten Badestelle an der Kiesgrube darstellt.
24.05.2023GeVerGleicher Beschluss wie in der Sitzung des HuF am 11.05.2023 (17 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen)
12.03.2024DBUDie Ausschussvorsitzende bittet den Bürgermeister um kurzen Sachstand zu den nachstehenden Punkten (u.a. Badestelle: Noch im März 2024 wird hierzu ein Behördentermin stattfinden.
11.07.2024GeVer„Die Zustimmung zu dem Antrag der Firma Alois Omlor GmbH erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Antragsteller  vor Beginn des Abbaus auf den im Antrag benannten Grundstücken eine genehmigungsfähige Planung zur  Schaffung einer Bademöglichkeit vorlegt. Deren Realisierung darf nicht an das Ende des Kiesabbaus verschoben werden, vielmehr soll sie innerhalb von zwei Jahren nach Abbaubeginn möglich sein.
22.05.2024GeVerBgm Krug informiert über ein Gespräch beim RP in DA und zitiert aus einer Mail zur Einschätzung der oberen
Wasserbehörde.“Als Ergebnis kann festgejalten werden, dass die Risiken aus dem laufenden und dem beantragten
Tagebaubetrieb für einen parallelen Badebetrieb als zu groß eingestuft werden. Daher kann von dem derzeitigen
Verbot einer parallelen Badenutzung nicht und auch im Falle der Erweiterung nicht abgewichen werden.
06.11.2024GeVerMitteilungen und Anfragen: Wie ist die weitere Vorgehensweise in der Sache „Schaffung einer Badestelle“? Antwort: Zum Genehmigungsverfahren „Erweiterung Kiesloch Omlor“ teil das RP Darmstadt mit, dass demnächst mit der Abwägung begonnen wird. Das Ergebnis wird der Gemeindevertretung mitgeteilt.
15.05.2025GeVerUnter Hinweis auf die Informationen vom 22.05.2024 und vom 06.11.2024 werden folgende Fragen gestellt:  Wie ist das Ergebnis des Regierungspräsidiums? Wann wird dieses den Gemeindevertretern mitgeteilt? Wie ist die weitere Vorgehensweise? Wurde die Interessengemeinschaft informiert? Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über das Ergebnis informiert? Antwort des BGM: Bislang gibt es keine neuen Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt. Ein Bescheid zur Genehmigung liegt bislang nicht vor.
DBU: Ausschuss für Dorfentwicklung, Bau- und Umweltfragen
HuF: Haupt und Finanzausschuss
GeVer: Gemeindevertretung

Sondersitzung der Gemeindevertretung

Sondersitzung der Gemeindevertretung

Seit der überflüssigen Schließung der von der Gemeinde hergestellten und Jahrzehnte betriebenen Liegewiese an der Kiesgrube Omlor sowie dem zeitgleich ausgesprochenen generellen Badeverbot, engagieren wir uns für die Schaffung eines Naturbades bzw. einer Badestelle. Dazu hatte die gutachterliche Stellungnahme der „Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“ schon im April 21 bestätigt, dass das unter bestimmten Bedingungen möglich sei. Auch bei einem zeitgleichem Abbau von Kies und Sand. Fraktion und Vorstand hatten dazu beispielweise den Baggersee in Gimbsheim besucht und mit dem dortigen Bürgermeister Gespräche geführt.

Die Empfehlungen der vorgenannten Gesellschaft wurden vom früheren Verwaltungschef allerdings negiert und ganz offensichtlich nicht weiterverfolgt, obwohl bei einer Unterschriftenaktion zwischenzeitlich rund 400 Bürgerinnen und Bürger für die Schaffung einer Badestelle unterschrieben hatten. Nichtbeachtet wurden auch die Anläufe der mittlerweile gegründeten Interessengemeinschaft Badesee sowie eine Demonstration von rund 60 Bürgerinnen und Bürgern direkt an der Absperrung des Sees. Bei mehreren parlamentarischen Anläufen verschiedener Fraktionen im Gemeindeparlament wurde sowohl vom Bürgermeister als auch vom Betreiber des Abbaus stets betont, dass man sich Gedanken über die Schaffung einer Badestelle macht. So steht beispielsweise in einem Protokoll einer Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2021 „…Omlor erklärt sich bereit, die Gemeinde bei der Beantragung einer Badestelle beim Regierungspräsidium zu unterstützen“. Im Juli 2022 wurde der Bürgermeister sogar ganz offizielle und per Beschluss beauftragt, gemeinsam mit Omlor eine geeignete Fläche für eine Badestelle zu suchen.

Wie wir heute wissen ist nichts dergleichen passiert. Gemeindevertretung und Bürger wurden an der Nase herumgeführt. Das Regierungspräsidium hat sich beim jetzt vorliegenden Planfeststellungsbeschluss auf die Aussage beschränkt, „dass die Schaffung einer Badestelle nicht tauglicher Antragsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens sei“. Daneben wurde erneut auf die bestehenden Gefahren verwiesen.

Da der Fristablauf für Stellungnahmen zum Planfeststellungsbeschluss auf den 08.09. festgesetzt wurde, die Gemeindevertretung jedoch erst am 10.09. wieder tagt und eine Stellungnahme an diesem Tag ohne Wirkung bliebe, wurde von unserer Fraktion mit Unterstützung der Gemeindevertreterin Karin Schranz eine öffentliche Sondersitzung der Gemeindevertretung beantragt. Diese findet am Donnerstag, 04.09.2025 um 18:30 Uhr im Rathaus statt. Wir würden uns über viele Zuhörer freuen!

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